Trennungsmöglichkeit im Rechnungswesen
§ 11.
Für förderwerbende Organisationen, die sowohl unternehmerische als auch nicht unternehmerische Tätigkeiten gem. § 2 UStG ausüben, ist eine Förderung der nicht unternehmerischen Tätigkeit nur dann möglich, wenn durch zweckmäßige Maßnahmen die Trennung zwischen unternehmerischen und nicht unternehmerischen Tätigkeiten ermöglicht wird, sodass die förderbaren Kosten den nicht unternehmerischen Tätigkeiten zugerechnet werden können.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2024
Gesetzesnummer
20012502
Dokumentnummer
NOR40259582
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