Ausfertigungen
§ 10
Schriftstücke, die im Namen der Gleichbehandlungskommission ausgefertigt werden, sind von der oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ausfertigungen
§ 10
Schriftstücke, die im Namen der Gleichbehandlungskommission ausgefertigt werden, sind von der oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)