Berichterstatterin – Berichterstatter
§ 11
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende kann aus dem Kreis der Mitglieder eine Berichterstatterin oder einen Berichterstatter für eine bestimmte Angelegenheit bestimmen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)