Abschnitt II
Entlohnungsschema A Voraussetzung
§ 10.
Voraussetzung für die Anwendung dieses Abschnittes ist die Vereinbarung des Beginns und des Endes der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber nach Maßgabe der vereinbarten Arbeitszeitverteilung (wie z. B. Gleitzeit, Durchrechnung).
Zuletzt aktualisiert am
27.11.2025
Gesetzesnummer
20013016
Dokumentnummer
NOR40272908
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