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Irischer Pensionsfonds

BMF04 2481/1-IV/4/033.2.20032003

EAS 2221

Bezieht ein irischer Pensionsfonds, der zur Gänze dem irischen Staat gehört, Dividenden österreichischer Kapitalgesellschaften, dann besteht Anrecht, gemäß Artikel 8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1 unter Anschluss des Beiblattes A beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden.

Der Umstand, dass der Pensionsfonds dem irischen Staat gehört, rechtfertigt aber nicht, dass eine vollständige Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer erlangt werden kann.

03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 8 DBA IRL (E), Doppelbesteuerungsabkommen Irland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 66/1968

Schlagworte:

staatliche Pensionsfonds, Dividenden, Kapitalertragsteuer-Rückzahlung, 10%-Grenze

Stichworte