vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Finanzierungskosten

BMF2021-0.103.7266.5.2021

Rz 1531
Siehe Rz 1421 ff.

Firmenwert

Rz 1532
Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff.

Fitness-Studio

Rz 1533
Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio".

Flugzeug

Rz 1534
Siehe Rz 4783 ff.

Randzahl 1535: derzeit frei

Forschungsprämie - Feststellungsbescheid

Rz 1535a
Kosten für eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers zur Erlangung eines Feststellungsbescheides gemäß § 108c Abs. 8 EStG 1988 über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie (siehe Anhang V) sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).

Forschungsprämie - Forschungsbestätigung

Rz 1535b
Der Verwaltungskostenbeitrag im Rahmen eines Verfahrens betreffend Forschungsbestätigung (§ 118a BAO) ist als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).

Forschungszuwendungen

Rz 1536
Siehe Rz 1330 ff.

Fotoapparat, Filmkamera

Rz 1537
Siehe Rz 4720, Stichwort "Fotoapparat, Filmkamera".

Freimachungskosten

Rz 1538
Abfindungs- bzw. Ablösezahlungen zur Freimachung eines Gebäudes von bestehenden Bestandsrechten sind auf das Gebäude zu aktivieren (VwGH 5.7.1955, 3943/53).

Freiwilliger Sozialaufwand

Rz 1539
Dieser ist idR als Betriebsausgabe abzugsfähig (zB Gewährung von Betriebsausflügen, Veranstaltung von Weihnachtsfeiern usw.).

Beim Arbeitnehmer sind diese Leistungen prinzipiell steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. VwGH 29.5.1985, 83/13/0201, sowie LStR 2002, Rz 667). Zur Steuerfreiheit derartiger Leistungen siehe LStR 2002, Rz 75 bis 104.

Freiwillig geleistete Aufwendungen

Rz 1540
Auch ohne rechtliche Verpflichtung geleistete Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind, wie zB in Kulanz oder Versicherungsfällen (VwGH 11.5.1979, 0237/77; VwGH 20.12.2006, 2002/13/0130, VwGH 15.12.2010, 2007/13/0089; vgl. auch Rz 4839). Aus familiären Gründen geleistete freiwillige Aufwendungen sind jedoch gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig (VwGH 18.3.1966, 2126/65; VwGH 20.12.2006, 2002/13/0130).

Führerschein

Rz 1541
Siehe Rz 4721, Stichwort "Führerschein".

Stichworte