Forschungsprämie - Feststellungsbescheid
Kosten für eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers zur Erlangung eines Feststellungsbescheides gemäß § 108c Abs. 8 EStG 1988 über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie (siehe Anhang V) sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).Forschungsprämie - Forschungsbestätigung
Der Verwaltungskostenbeitrag im Rahmen eines Verfahrens betreffend Forschungsbestätigung (§ 118a BAO) ist als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).Freimachungskosten
Abfindungs- bzw. Ablösezahlungen zur Freimachung eines Gebäudes von bestehenden Bestandsrechten sind auf das Gebäude zu aktivieren (VwGH 5.7.1955, 3943/53).Freiwilliger Sozialaufwand
Dieser ist idR als Betriebsausgabe abzugsfähig (zB Gewährung von Betriebsausflügen, Veranstaltung von Weihnachtsfeiern usw.).Beim Arbeitnehmer sind diese Leistungen prinzipiell steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. VwGH 29.5.1985, 83/13/0201, sowie LStR 2002, Rz 667). Zur Steuerfreiheit derartiger Leistungen siehe LStR 2002, Rz 75 bis 104.