0% Steuersatz für Photovoltaikmodule

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 350261.2.2024

Anfrage vom Bundesverband Photovoltaic Austria, der LK und der WKO von Dezember 2023/Jänner 2024

Gem dem Budgetbegleitgesetz 2024 , BGBl I 2023/152, ermäßigt sich die Steuer auf 0 % für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31. 12. 2023 und vor dem 1. 1. 2026 ausgeführt werden bzw sich ereignen (§ 28 Abs 62 UStG). Das BMF hat nun Antworten auf Anfragen des Bundesverbandes Photovoltaic Austria, der LK und der WKO veröffentlicht. Diese können unter folgendem Link auf der Homepage des BMF nachgelesen werden: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Umsatzsteuer/Anfragen-zum-0--Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

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