Anfragebeantwortung des BMF vom 6. 5. 2024
Mit der Novellierung des EStG im Zuge des Wohnbau-Pakets wurde ua die beschleunigte Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden, geschaffen. Für Wohnneubauten kann im Zeitraum 31. 12. 2023 bis 1. 1. 2027 die beschleunigte Abschreibung für Abnutzung geltend gemacht werden.