BGBl II 2024/244, ausgegeben am 6. 9. 2024
Durch das BG BGBl I 2024/13, LN Briefing , wurde festgelegt, dass zur weiteren Dämpfung der Energiepreise auch für 2024 der Energiekrisenbeitrag-Strom wie auch der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger erhoben werden sollen.