BGBl II 2022/413, ausgegeben am 14. 11. 2022
Aufgrund des Teuerungs-Entlastungspaketes Teil III kommt es ab 2023 zu einer jährliche Erhöhung ua der Familienbeihilfe, des Mehrkindzuschlages und des Kinderabsetzbetrages. Nun wurden die Werte für 2023 veröffentlicht: