Beiträge, die der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet, sind bis zu einem Betrag von € 300,– pro Kalenderjahr steuerfrei, beitragsfrei in der Sozialversicherung, lohnnebenkostenfrei (DB, DZ und Kommunalsteuer) und es müssen keine Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse geleistet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen: das Vorliegen des Gruppenerfordernisses; Risikoversicherung für den Fall der Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit oder des Todes des Arbeitnehmers; Hinterlegung der Versicherungspolizze.