Eine Betriebspension setzt eine Zusage des Arbeitgebers voraus, im Falle des Alters, der Invalidität oder an Hinterbliebene eine Versorgungsleistung zu erbringen, zusätzlich zum gesetzlichen Pensionsanspruch. Der Arbeitgeber kann seine Leistungszusage in Form einer direkten oder indirekten Leistungszusage gestalten. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber jeweils mehrere Verfügungsmöglichkeiten. Wesentlich ist die Unverfallbarkeit der Arbeitgeberbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen.