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Wohnrechtliches Außerstreitverfahren – Allgemeiner Teil

Miet- und WohnrechtMieteMoisiJänner 2026

Das wohnrechtliche Außerstreitverfahren regelt die Verfahrensvorschriften für mietrechtliche Angelegenheiten im Vollanwendungsbereich des MRG. Die allgemeinen Regelungen nach §§ 1 bis 80 AußStrG und die besonderen Verfahrensvorschriften nach § 37 Abs 3 MRG sind anzuwenden. Der Verfahrensbestimmung nach § 37 Abs 3 MRG kommt zentrale Bedeutung zu, weil die übrigen wohnrechtlichen Materien (WEG, WGG, HeizKG, KlGG, LPG) sinngemäß anzuwenden sind oder inhaltlich vergleichbare Regelungen vorsehen. 

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