Das wohnrechtliche Außerstreitverfahren regelt die Verfahrensvorschriften für mietrechtliche Angelegenheiten im Vollanwendungsbereich des MRG. Der Verfahrensbestimmung nach § 37 Abs 3 MRG kommt zentrale Bedeutung zu, weil die übrigen wohnrechtlichen Materien (WGG, WEG, HeizKG, KlGG, LPG) sinngemäß anzuwenden sind oder inhaltlich vergleichbare Regelungen vorsehen.

