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Wohnrechtliches Außerstreitverfahren – Besonderer Teil

Miet- und WohnrechtMieteMoisiJänner 2026

Das wohnrechtliche Außerstreitverfahren regelt die Verfahrensvorschriften für mietrechtliche Angelegenheiten im Vollanwendungsbereich des MRG. Der Verfahrensbestimmung nach § 37 Abs 3 MRG kommt zentrale Bedeutung zu, weil die übrigen wohnrechtlichen Materien (WGG, WEG, HeizKG, KlGG, LPG) sinngemäß anzuwenden sind oder inhaltlich vergleichbare Regelungen vorsehen.  

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