vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wissenszurechnung – Allgemeines

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenGrasserNovember 2024

Knüpft ein gesetzlich normierter Tatbestand Rechtswirkungen an die Kenntnis (oder fahrlässige Unkenntnis: „Wissenmüssen“) des Normadressaten, so handelt es sich dabei um eine Wissensnorm. Die Wissenszurechnung soll die Anwendung dieser Wissensnormen gewährleisten, sie vor Umgehungen schützen und deren ratio legis sichern: Sie bezweckt die Überwindung defizitärer Tatbestandsverwirklichung“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte