Der Wert des Grundstücks bzw Grundstückswert ist im Bereich der Grunderwerbsteuer Bemessungsgrundlage für diverse Erwerbsvorgänge bzw dient in Einzelfällen auch als Untergrenze. Darüber hinaus kann der Grundstückswert auch zur Kaufpreisaufteilung von bebauten Grundstücken im außerbetrieblichen Bereich verwendet werden. Der in der Grundstückswertverordnung näher bestimmte Grundstückswert kann prinzipiell auf drei Arten bestimmt werden.