Während bei einem Werkvertrag das für die Herstellung des individuellen Werkes erforderliche Material vom Werkbesteller stammt, wird beim Werklieferungsvertrag das Material vom Werkunternehmer beigestellt. Die Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Werklieferungsvertrag ist seit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz 2007 und dem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz 2001 jedoch weitgehend obsolet geworden. In der Praxis ist vor allem die Unterscheidung zwischen Werk- und Kaufvertrag wesentlich, da der Werklieferungsvertrag sowohl Elemente des Kaufvertrages als auch des Werkvertrages aufweist.