Der Werbeagenturvertrag ist zumeist ein atypischer Werkvertrag. Sein Inhalt besteht darin, dass die Werbeagentur gegen Entgelt verspricht, ihrem Kunden zu einem öffentlichkeitswirksameren Außenauftritt zu verhelfen. Zumeist soll dieserart der Absatz von Waren und Dienstleistungen gefördert werden, obgleich ebenso andere Ziele verfolgt werden können (zB politische Werbung). Vertragsspezifische Besonderheiten ergeben sich insb hinsichtlich des Leistungsstörungsrechts sowie aufgrund gesetzlicher Werbebeschränkungen.