Neben dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung und den Abschlussprüfern ist der Vorstand das vierte obligatorische Organ der AG. Ihm obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft (er besitzt das Geschäftsführungs- und Vertretungsmonopol in der AG). Der Vorstand kann aus einer oder mehreren (natürlichen) Personen bestehen. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich durch Beschluss des Aufsichtsrates.