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Vorsätzliche/grob fahrlässige Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten (§§ 181h, 181i StGB)

StrafrechtUmweltstrafrechtToberSeptember 2025

Die Tatbestände der §§ 181h und 181i StGB pönalisieren die erhebliche Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten – bei gleichzeitiger Verletzung verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder behördlicher Aufträge.

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