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Vorsätzliche/grob fahrlässige Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes (§§ 181f, 181g StGB)

StrafrechtUmweltstrafrechtToberSeptember 2025

Die Tatbestände der §§ 181f und 181g StGB pönalisieren die Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

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