Die Vormerkung (Pränotation) ist der bedingte Rechtserwerb oder die bedingte Löschung, welcher bzw welche die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung oder Erlöschung bücherlicher Rechte nur unter der Bedingung der nachfolgenden Rechtfertigung bewirkt. Es handelt sich um ein grundbuchsrechtliches Sicherungsinstrument des Erwerbers. Die Vormerkung erfolgt, wenn noch nicht alle Voraussetzungen, die zur Einverleibung erforderlich sind, gegeben sind.