Die Umsatzsteuer ist eine selbst zu berechnende Abgabe. Im Regelfall werden der USt Vorsteuerbeträge gegenübergestellt und der Saldo in Form von USt-Voranmeldungen monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt gemeldet. Ergibt sich durch diese Gegenüberstellung ein USt-Überhang, entsteht eine Zahllast, welche als Vorauszahlung an das Finanzamt zu entrichten ist. Wird die Vorauszahlung nicht spätestens an ihrem Fälligkeitstag entrichtet, kommt es zur Festsetzung von Säumniszuschlägen. Als Fälligkeitstag gilt der 15. Tag des auf einen Kalendermonat (Quartal) zweitfolgenden Kalendermonats.