Bei der Umsatzsteuer (USt) handelt es sich um eine selbst zu berechnende Abgabe. In der monatlich oder quartalsmäßig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) werden der USt die Vorsteuerbeträge gegenübergestellt. Überwiegt die USt, ergibt sich eine Vorauszahlung, überwiegt die Vorsteuer, ergibt sich eine Gutschrift für den Steuerpflichtigen. Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Veranlagung. Hierbei wird die Summe aller bereits erfolgten Vorauszahlungen dem in der Umsatzsteuererklärung ausgewiesenen Betrag gegenübergestellt. Die Jahreserklärung sollte sich mit den UVAs decken.