Das gesetzliche Vorausvermächtnis ist das Recht des überlebenden Ehegatten und eingetragenen Partners, in der Ehe-/Partnerschaftswohnung weiter zu wohnen und die beweglichen Haushaltsgegenstände weiterzubenützen (§ 745 Abs 1 ABGB). Es steht zeitlich auf ein Jahr begrenzt auch dem Lebensgefährten zu (§ 745 Abs 2 ABGB).