Der Verwalter kann grundsätzlich durch Beschluss der einfachen Mehrheit gekündigt werden. Die konkret geltenden Kündigungstermine bzw -fristen richten sich danach, ob der Verwaltungsvertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen wurde; im Falle des Vorliegens wichtiger Gründe kann eine Kündigung jederzeit erfolgen. Zudem kommt jedem einzelnen Wohnungseigentümer das Recht zu, bei grober Pflichtverletzung durch den Verwalter die gerichtliche Auflösung des Verwaltervertrages zu beantragen.