Vor der mit 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx BGBl I 2021/86) erfolgte der Vollzug einer Exekution entweder unmittelbar durch die Zivilgerichte oder durch die Vollstreckungsorgane (Gerichtsvollzieher). Die GREx hat als weiteres Vollzugsorgan den „Verwalter“ eingefügt.