Ein Vertreter ist ermächtigt, für eine andere Person rechtswirksam zu handeln, dh ihr durch sein Handeln bestimmte Rechte und Pflichten zu verschaffen. Er kann die prozessualen Rechte für die Partei bzw den Beteiligten geltend machen und prozessuale Pflichten erfüllen. Grundsätzlich wird dabei die gewillkürte von der notwendigen Vertretung unterschieden.