Der VwGH überprüft die Rechtmäßigkeit von Erkenntnissen und Beschlüssen von (Verwaltungs-)Gerichten. Aufgrund der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (1. Verwaltungsgericht, 2. VwGH) besteht ein beschränkter Zugang zum VwGH.
Zuständigkeit des VwGH
Nur in grundsätzlichen Rechtsfragen kann der VwGH angerufen werden.1