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Vertragshaftung

SchadenersatzAllgemeinesFialaFebruar 2026

Ein zentrales Charakteristikum des geltenden Schadenersatzrechts ist die Unterscheidung zwischen deliktischen (ex delicto) und vertraglichen (ex contractu) Schadenersatzansprüchen (vgl § 1295 Abs 1 ABGB). Die strengere Vertragshaftung ist für den Geschädigten wesentlich günstiger.

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