Durch eine Vertragsänderung wird das Vertragsverhältnis inhaltlich oder personell umgestaltet. Die inhaltliche Änderung kann den Rechtsgrund, den Hauptgegenstand oder einen Nebengegenstand betreffen. Die einvernehmliche inhaltliche Änderung des Vertrages kann in Form einer Novation, einer Schuldänderung, eines Vergleiches oder eines Anerkenntnisses erfolgen. Auch kann eine inhaltliche Änderung durch Ausübung von Gestaltungsrechten zustande kommen. Durch Zession, Schuldübernahme oder Vertragsübernahme kommt es zur Vertragsänderung in personeller Hinsicht.