Die Bedingungen, zu denen die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, Eigentumswohnung etc stattfindet (etwa betreffend den Ausrufpreis, die Steigerungsstufen, die Frist für den Erlag des Meistbots, dessen Verzinsung durch den Ersteher, die Übernahme von Lasten etc), kurz „Versteigerungsbedingungen“ genannt, werden grundsätzlich vom Gesetz vorgegeben. In einigen wenigen Fällen ist es möglich, die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu ändern.