Das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des Privatversicherungsrechts. Die Bestimmungen des VersVG gelten bis auf einige wenige Ausnahmen für alle Versicherungsnehmerinnen, also für Verbraucherinnen im Sinne des KSchG und Unternehmerinnen gleichermaßen. Zahlreiche Bestimmungen des VersVG sind zwingend oder halbzwingend und können somit gar nicht bzw nicht zum Nachteil der Versicherungsnehmerin abgeändert werden.