Versicherungsnehmerinnen können ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen, bzw bei Lebensversicherungen binnen 30 Tagen, vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Sie können sich dabei je nach Vorliegen der Voraussetzungen auf § 5c VersVG oder § 8 FernFinG berufen.
Einleitung
Versicherungsnehmerinnen können sowohl vom Versicherungsvertrag als auch vom Antrag binnen bestimmter Fristen ohne Angabe von Gründe zurücktreten.