Die Versicherungssteuer ist die aufkommensstärkste Verkehrsteuer Österreichs. Das Versicherungssteuergesetz stellt aufgrund seiner zahlreichen Regelungen zum Steuersatz, zur Nachversteuerung bzw Befreiung eine komplexe Materie dar, was in der Praxis oft zu Zweifelsfragen führt.
Einleitung
Der österreichischen Versicherungssteuer unterliegt gem § 1 Abs 1 VersStG die Zahlung eines Versicherungsentgeltes aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses. Das Versicherungsentgelt unterliegt der österreichischen Versicherungssteuer, wenn