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Versicherungsrecht: Rücktrittsrecht

UnternehmensrechtVersicherungsrechtFrankOktober 2024

Versicherungsnehmerinnen können ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen, bzw bei Lebensversicherungen binnen 30 Tagen, vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Sie können sich dabei je nach Vorliegen der Voraussetzungen auf § 5c VersVG oder § 8 FernFinG berufen.

 

Einleitung

Versicherungsnehmerinnen können sowohl vom Versicherungsvertrag als auch vom Antrag binnen bestimmter Fristen ohne Angabe von Gründe zurücktreten.

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