Der Vermittlungsauftrag (Maklervertrag) ist die zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Makler, in der sich der Makler dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, Geschäfte gegen Entgelt zu vermitteln.
Einleitung
Der Vermittlungsauftrag ist die Voraussetzung, dass der Makler überhaupt für den Auftraggeber tätig werden kann.1 Folglich setzt die Entstehung des Provisionsanspruchs des Maklers gem § 6 Abs 1 MaklerG einen rechtswirksamen Vermittlungsauftrag voraus.2