Die Verwertung von Verlusten im Konzern zielt regelmäßig darauf ab, laufende Gewinne und Verluste auszugleichen und so die Besteuerung von – in konzernaler Sicht – Scheingewinnen zu vermeiden. Können laufende Verluste nicht sofort mit Gewinnen verrechnet werden, zielen die Überlegungen darauf ab, solche Verlustvorträge möglichst rasch im Konzern mit Gewinnen zu verrechnen. Für die gestalterische Nutzung von laufenden Verlusten und Verlustvorträgen bestehen umfangreiche gesetzliche Voraussetzungen, die nicht nur zum Vorteil gereichen können, sondern auch Risiken bergen.