Bei einem entgeltlichen Erwerb eines (Teil-)Betriebes oder von Mitunternehmeranteilen (= steuerlicher Asset Deal) kann der Firmenwert steuerlich grundsätzlich über 15 Jahre abgeschrieben werden. Bei entgeltlichem Erwerb von Kapitalanteilen (= Share Deal) wird die Sphäre der erworbenen Gesellschaft grundsätzlich nicht berührt. Nach geltender Rechtslage (KStG idF BGBl 2017/107) kann bei einem Share Deal eines Gruppenmitgliedes ein Firmenwert nur mehr für laufende „Altfälle“ weiterhin abgeschrieben werden; für Anschaffungen ab 1. März 2014 wurde die Firmenwertabschreibung insoweit abgeschafft.