vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Firmenwertabschreibung im Konzern

KonzernsteuerrechtErtragsteuernAndreausMärz 2019

Bei einem entgeltlichen Erwerb eines (Teil-)Betriebes oder von Mitunternehmeranteilen (= steuerlicher Asset Deal) kann der Firmenwert steuerlich grundsätzlich über 15 Jahre abgeschrieben werden. Bei entgeltlichem Erwerb von Kapitalanteilen (= Share Deal) wird die Sphäre der erworbenen Gesellschaft grundsätzlich nicht berührt. Nach geltender Rechtslage (KStG idF BGBl 2017/107) kann bei einem Share Deal eines Gruppenmitgliedes ein Firmenwert nur mehr für laufende „Altfälle“ weiterhin abgeschrieben werden; für Anschaffungen ab 1. März 2014 wurde die Firmenwertabschreibung insoweit abgeschafft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte