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Verlöbnis

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtHacklFebruar 2025

Das Verlöbnis ist das Versprechen zweier Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, sich künftig zu ehelichen. Es ist ein familienrechtlicher Vorvertrag , der auf den Abschluss eines anderen Vertrages, nämlich die Ehe, abzielt. Es enthält keine Hauptleistungspflicht, weshalb nicht auf Eheschließung geklagt werden kann.

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