Die Verlassenschaftsabsonderung ist ein Mittel zum Schutz der Verlassenschaftsgläubiger. Sie führt zu einer gesonderten Verwaltung der Verlassenschaft und wird vom Gericht bewilligt, wenn Gefahr besteht, dass die Befriedigung der Gläubigerforderungen durch Vermengung des Verlassenschaftsvermögens mit dem Erbenvermögen gefährdet ist.