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Verjährung von Schadenersatzansprüchen

SchadenersatzAllgemeinesFialaJuli 2026

Schadenersatzansprüche können nicht zeitlich unbegrenzt gerichtlich geltend gemacht werden, sondern unterliegen den in § 1489 ABGB normierten Verjährungsfristen (drei und 30 Jahre). Der Fristenlauf beginnt mit Kenntnis von Schaden und Schädiger.

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