Unter einem Vergleich versteht man ein beidseitiges Nachgeben zweier Vertragsparteien hinsichtlich strittiger oder zweifelhafter Rechte. Um diese Streitigkeiten zu bereinigen, erlaubt der Abschluss eines Vergleichs die Disposition über unverzichtbare Ansprüche. Hinsichtlich der Bereinigungswirkung ist zwischen Vergleichen zu unterscheiden, die während aufrechten Arbeitsverhältnisses, anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie als Generalvergleich abgeschlossen werden.