Die Verfahrenshilfe ermöglicht mittellosen Rechtssuchenden, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Dies wird durch die vorläufige Befreiung einer Partei von der Pflicht, die Kosten ihrer Prozesshandlungen zu bestreiten, bewirkt.
Die Verfahrenshilfe ermöglicht mittellosen Rechtssuchenden, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Dies wird durch die vorläufige Befreiung einer Partei von der Pflicht, die Kosten ihrer Prozesshandlungen zu bestreiten, bewirkt.