Das Schiedsverfahren ist eine freiwillige Alternative zum staatlichen Zivilprozess, die idR aufgrund bestimmter Bedürfnisse der Parteien (zB Geheimhaltungsinteresse, höhere Flexibilität, Selbstbestimmung des Entscheidungsorgans) gewählt wird. Es wird beherrscht vom Grundsatz der freien Verfahrensgestaltung, wobei bis zu einem gewissen Grad auch Beschränkungen des Rechtsschutzes in Kauf zu nehmen sind. Gewisse Materien unterliegen jedoch nicht der Parteienvereinbarung.