Der Verein als juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten. Die entsprechenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte kann er aber nicht selbst vornehmen, sondern er bedarf dazu natürlicher Personen. Das Vereinsgesetz sieht dafür verschieden Organe vor, die unterschiedliche Aufgaben haben und daher auch unterschiedlich ausgestaltet sein müssen.