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Vereinsgründung

GesellschaftsrechtVereinsrechtHargassnerJänner 2024

Die Gründung eines Vereins nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG 2002) ist nicht besonders schwierig und verursacht auch keine erheblichen Kosten. Dennoch sind einzelne formelle Gründungsschritte zu beachten. Die Vereinsgründer tragen eine besondere Verantwortung, weil sie unter Umständen für Kosten, die im Zusammenhang mit der Vereinsgründung entstehen, persönlich haften.

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