Das Urteil ist die in feierlicher Form („im Namen der Republik“) aufgrund eines Zivilprozesses durch das Gericht gefällte Sachentscheidung (meritorische Entscheidung) über einen Urteilsantrag der Partei(en). Im Urteil wird also über den geltend gemachten Anspruch inhaltlich entschieden. Der Klage kann entweder – zur Gänze oder zum Teil – stattgegeben werden oder sie wird – wiederum zur Gänze oder zum Teil – abgewiesen.