vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzuständigkeitseinrede

ZivilverfahrensrechtZuständigkeitKarlMärz 2025

Die Unzuständigkeitseinrede bietet die Möglichkeit für die beklagte Partei eines Zivilprozesses, die internationale, sachliche und örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts geltend zu machen. Im Gerichtshofverfahren muss eine solche Einrede bereits in der Klagebeantwortung oder dem Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, im bezirksgerichtlichen Verfahren in der ersten Tagsatzung erhoben werden. Unterschiede in der Einrede gibt es dabei vor allem zwischen prorogabler und unprorogabler Unzuständigkeit sowie dem Gerichtshofverfahren gegenüber dem bezirksgerichtlichen Verfahren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!